Quantcast Henri-Chapelle (B) - Liebe Mütter




Liebe Mütter,

Eine besonders belastende und schockierende Situation ist es, wenn eine Mutter erfährt, dass der eigene Partner, mit dem sie zusammenlebt, die Tochter oder den Sohn missbraucht hat.

Meist erfährt die Frau davon durch eine aussenstehende Person, denn der Täter hat das Kind, gerade gegenüber der Mutter, zum Schweigen gezwungen. Diese Nachricht ist ein furchtbarer Schlag. Oft ist die Mutter wie gelähmt, sie kann nichts denken und nichts tun. Alles in ihr sagt: “Das kann einfach nicht wahr sein. Ich glaub’ es nicht!”

In dieser Situation liegt es für viele Mütter nahe, der Person, die sie informiert hat, nicht zu glauben. Selbst wenn das Mädchen oder der Junge alles bestätigt, kann sie es oft nicht fassen.

Viele Mütter aber glauben ihren Kindern und machen sich dann schreckliche Vorwürfe, obwohl sie von dem sexuellen Missbrauch nichts wussten. Sie wollen sich von ihrem Partner trennen, weil ihnen klar ist, dass nur eine räumliche Trennung die Sicherheit des Kindes gewährleistet, denn der Täter missbraucht in der Regel immer weiter, auch wenn er hoch und heilig das Gegenteil verspricht.

Oft leugnet er auch die Tat ab, sagt, das Kind habe alles erfunden oder gibt dem Mädchen oder Jungen die Schuld.

Meistens wird er nicht freiwillig die Wohnung verlassen und einer räumlichen Trennung zustimmen. Verständlicherweise scheut sich die Mutter oft, eine Strafanzeige zu erstatten, da sie nicht in dieser Weise gegen den eigenen Partner vorgehen will. Auch die Mädchen und Jungen wollen zwar, dass der sexuelle Missbrauch aufhört, aber wollen meist nicht, dass der Vater ins Gefängnis kommt, weil sie sich dann schuldig fühlen. Damit hat er ja häufig gedroht.
Aber auch ausserhalb einer Strafanzeige haben Mütter verschieden Möglichkeiten, Ihre Töchter und Söhne zu beschützen:

Zuerst einmal sollte jede Mutter eine Beratungsstelle aufsuchen, die sie in ihren Gefühlen ernstnimmt und Unterstützung in dieser Situation bietet. Die Frau braucht jetzt Trost und Rückenstärkung für sich selbst--und Hilfestellung für das weitere Vorgehen:

So kann sie einen Antrag beim Familiengericht stellen, dass der Partner die gemeinsame Wohnung verlassen muss. Ebenso kann sie das alleinige Sorgerecht und/oder Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Tochter oder ihren Sohn erwirken.

Zusätzlich ist es möglich, dass das Familiengericht auf Antrag der Mutter ein Umgangs- und Kontaktverbot ausspricht. Damit ist dem Vater untersagt, mit dem Kind auch ausserhalb der Wohnung, auf der Strasse oder in der Schule, Kontakt aufzunehmen. Es sollte geprüft werden, ob dieses Umgangsverbot auch die Geschwister miteinbeziehen muss, weil viele Täter, nachdem der sexuelle Missbrauch an einem Kind unterbunden wurde, nun versuchen, die Geschwister zu missbrauchen.

Bei diesen Schritten kann sich die Mutter auch von einer erfahrenen Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Jugendamtes beraten und unterstützen lassen. Auf jeden Fall ist es ratsam, eine mit diesem Thema vertraute Anwältin (Anwalt) hinzuzuziehen, um auf eventuell auftretende Schwierigkeiten bei Gericht vorbereitet zu sein.

Diese Massnahmen sollten schnell erfolgen, um die Sicherheit des Mädchens oder Jungen zu gewährleisten. Danach kann sich die Mutter mit ihrer Beraterin Zeit nehmen, um zu klären, was weiter geschehen soll. Vor allem braucht sie Zeit, mit ihren Verletzungen fertig zu werden und sich in ihr neues, vielleicht auch schwieriges Leben einzugewöhnen. Vielen Müttern tut es gut, eine Selbsthilfegruppe für betroffene Mütter zu besuchen, um sich mit anderen Frauen in der gleichen Lage auszutauschen.

(Quelle: Gegen den sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen. Ein Ratgeber für Mütter und Väter, herausgegeben von der AJS.)

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